4 Erwartete Entwicklung

Die derzeit herrschende Rechtsunsicherheit in vielen Bereichen des Internet rührt vor allem daher, daß der Gesetzgeber mit der rasanten Entwicklung der neuen Medien nicht Schritt halten kann. Die Verwaltung ist mit den Fragestellungen häufig überfordert, was zu den unterschiedlichen Bewertungen der Streitfragen führt. Eine klare Vorgabe seitens des Gesetzgebers wäre deshalb sinnvoll um mehr Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Die beschriebene Vorgehensweise des DENIC bei der Vergabe von Domain-Namen gleicht sehr der der ICANN. Einige europäische Vergabestellen, besonders das belgische und französische NIC haben wesentlich strengere Vorschriften, so muß dort zum Beispiel ein Anmelder sein Recht auf die Domain beweisen, indem er einen Auszug des Handelsregisters oder einen Nachweis des Patentamts vorlegt.

Vorreiter auf diesem Gebiet ist jedoch die USA, die eine sehr liberale Handhabung rechtlicher Fragen praktiziert. Paradebeispiel ist der vorläufige Verzicht auf Umsatzsteuer im Bereich des Internethandels.

Die weltweite Ausdehnung des Internets macht es erforderlich, daß globale Standards nicht nur wie bisher auf technischer Ebene vereinbart werden, sondern auch im rechtlichen Bereich. Dies wird allerdings sehr schwierig werden, da hierzu eine weltweite Kooperation der Gesetzgeber notwendig ist und es ist sehr fraglich ob es dazu kommen wird. Längerfristig wird es angesichts der immer größer werdenden Bedeutung des Internets notwendig sein, daß sich möglichst viele Länder auf gemeinsame Regeln einigen und diese verbindlich festlegen.

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14 Strömer, T. H. (1999), S. 101

 

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Letzte Änderung :

12.03.00