2.3 Richtlinien zur Vergabe von Domain-Namen

Zunächst möchte ich die globalen Vergaberichtlinien behandeln. Diese besagen, daß ein gültiger Domain-Name lediglich aus Zahlen, Buchstaben und Bindestrich bestehen darf, wobei der Bindestrich weder am Anfang noch am Ende zugelassen ist. Außerdem muß der Name mindestens einen Buchstaben enthalten, um Verwechslungen mit IP-Adressen zu Vermeiden. Des weiteren werden Leerzeichen nicht gestattet und es wird nicht zwischen Groß- und Kleinschreibung unterschieden. Die Verwendung von bestehenden Topleveldomain-Bezeichnungen wie "org" oder "com" als Domain-Name werden nicht akzeptiert. Wer einen Domain-Namen beantragt, kann diesen selbst unterteilen, das heißt Subdomains erstellen.

Die Richtlinien des DENIC weichen hiervon in einigen Punkten ab. So dürfen die Domains nur 3 bis 63 Zeichen besitzen 4, dazu läßt es keine Kraftfahrzeugkennzeichen als Domain zu. Das hat den Hintergrund, daß unter Umständen eine Unterteilung der Topleveldomain "de" eines Tages sinnvoll wird. Für diesen Fall möchte man sich diese Kennzeichen aufheben 5. Außerdem schließt das DENIC jegliche Haftung für die Registrierung einer Domain, die Rechte Dritter verletzt aus, wozu ich aber noch im Gliederungspunkt "Gesetzliche Grundlage" kommen werde. Eine derartige Richtlinie findet sich auch für die Internationalen Domains unter dem Namen "Domain Name Dispute Resolution".

Nun möchte ich beschreiben, wie man eine Domain registrieren lassen kann, was auch für Privatpersonen kein Problem ist. Das DENIC nimmt zwar Anmeldungen entgegen, weist jedoch selbst darauf hin, daß kommerzielle ISP diesen Service in der Regel wesentlich billiger anbieten 6. Diese wiederum müssen die Domain allerdings beim DENIC eintragen. Die Anmeldung kann über das Internet erfolgen. Zunächst muß man klären, ob der gewünschte Name noch frei ist. Einen entsprechenden Service bieten die meisten ISP auf ihrer Homepage an. Wem eine bereits konnektierte Domain gehört, kann man in der "Whois" Datenbank nachschlagen. Auf diese kann man über das jeweils zuständige NIC zugreifen, die deutsche "Whois" findet man unter "http://www.nic.de/servlet/Whois". Wenn der gewünschte Name noch frei ist, kann man die Konnektierung beantragen. Unter Konnektierung versteht man die Registrierung der Domain und gleichzeitige Erreichbarkeit im Netz. Den dazu nötigen Speicherplatz auf einem Webserver (Webspace) stellt ebenfalls der jeweilige ISP oder das DENIC. Eine bloße Reservierung einer Domain lehnt das DENIC ab. So möchte es dem Horten von Domains entgegenwirken, was von vielen in der Hoffnung betrieben wird, begehrte Domains zu einem späteren Zeitpunkt teuer verkaufen zu können. Technisch ist das Horten von Domains allerdings trotzdem kein Problem, angesichts der sehr niedrigen Gebühren der ISP. Eine Beschränkung der Domain-Anzahl pro Person gibt es ebenfalls nicht.

Die Registrierung einer von der ICANN verwalteten internationalen Topleveldomain (org, net, com) ist inzwischen bei vielen ISP möglich. Eine Liste dieser "Accredited Registrars" genannten ISP findet man unter "http://www.icann.org/registrars/accredited-list.html".

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4 DENIC, a

5 DENIC, b

6 DENIC, c

 

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Letzte Änderung :

12.03.00