3.2 Gattungsnamen

Ein wichtiger Aspekt ist, daß der Auftritt im Internet unter einem Namen, auch wenn dieser bisher vollkommen unbekannt ist und von keinem sonst beansprucht wird, nicht bedeutet, daß der Name von da an als schutzwürdig gilt. Das heißt, um den gewählten Domain-Namen auf Dauer zu sichern, sollte man ihn vom Patentamt schützen lassen oder ein Unternehmen mit diesem Namen gründen. Ausgenommen davon sind Begriffe des täglichen Gebrauch, insbesondere Gattungsnamen wie zum Beispiel "Bücher", "Kaffe" oder "Mineralwasser". Diese kann man nicht schützen, daraus folgt aber auch, daß niemand ein besseres Recht an diesen Begriffen hat, weshalb sie als Domain-Namen sehr beliebt sind. Diese Domains haben auch den entscheidenden Vorteil, daß sie ohne großen Werbeaufwand häufig besucht werden. Möchte sich beispielsweise jemand ein Auto kaufen, so wird er vielleicht auf gut Glück die Adresse "www.autos.de" eingeben, bevor er den Umweg über eine Suchmaschine geht. In Deutschland haben sich inzwischen Unternehmen etabliert, deren Domain-Name die Geschäftsgrundlage ist, wie zum Beispiel die börsennotierte "buecher.de AG". Für aufsehen sorgte allerdings eine Entscheidung des OLG Hamburg vom 13.07.1999, das entgegen allen bisherigen Entscheidungen die Benutzung eines Gattungsnamen untersagte. In diesem Fall vermittelte ein Verein gewerblich Wohnraum unter der Domain "mitwohnzentrale.de". Ein anderer Verein klagte dagegen, wegen angeblicher Wettbewerbsverzerrung. Das Gericht gab dem Kläger recht, mit der Begründung, daß hier eine "Monopolisierung des Gattungsbegriffs" vorläge. Es verglich den Sachverhalt mit den "Gelben Seiten", wo man unter einem Gattungsbegriff eine Auswahl mehrerer Anbieter erwartet und nicht nur einen 12. Seither herrscht große Verunsicherung auf Seiten der Besitzer entsprechender Domains. Für Firmen wie buecher.de wäre es sicherlich ein herber Rückschlag, sollten sie auf ihre Domain verzichten müssen. Es ist damit zu rechnen das es im Zuge dieses Urteils zu vielen neuen Klagen kommen wird. Leider sind mir keine neueren Urteile zu diesem Thema bekannt, was vermutlich an der Dauer solcher Prozesse liegt. Es bleibt also abzuwarten ob sich diese Ansicht durchsetzen wird.

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12 Online-Recht, b

 

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Letzte Änderung :

12.03.00