3.3 Handel mit Domain-Namen

Der Handel mit Domains ist juristisch solange unbedenklich, wie keine Rechte dritter verletzt werden. Deshalb kommen in der Regel dafür lediglich allgemein umschreibende Begriffe, also Gattungsnamen in Frage. Von solchen Namen rühren auch Geschichten her, daß Leute über Nacht reich wurden, weil sie eine Domain teuer verkauft haben, die sie sich als erster sichern konnten. Das führte zum "Domain-grabbing", dem Horten von Domains in der Hoffnung auf leicht verdientes Geld. Diese Domains dürften inzwischen aber wohl alle vergeben sein und vom registrieren oder kaufen von Domains an denen andere ein besseres Recht haben ist dringend abzuraten. Allein die Kosten für ein eventuelles Gerichtsverfahren – das man verlieren würde – können leicht mehrere Tausend Mark betragen.

Entscheidet man sich für einen erfundenen Namen, so sollte man auf jeden Fall sichergehen, daß keine Rechte dritter verletzt werden und gegebenenfalls sich selbst die Rechte an der Bezeichnung sichern.

Mit dem öffentlichen Anbieten von Domain-Namen sollte man in Deutschland dennoch vorsichtig sein, da manche Gerichte dies als unmoralisch ansehen. Allerdings wird die entsprechende Website sobald man sie mit Inhalten füllt zu einem Unternehmen, das problemlos veräußert werden kann 13.

In den USA gelten Domain-Namen als ganz normales Wirtschaftsgut, das wie jedes andere auch gehandelt werden darf, jedoch müssen auch dort Rechte Dritter gewahrt bleiben. Unter der Internetadresse "www.greatdomains.com" zum Beispiel, werden mehrere hunderttausend Domain-Namen öffentlich zum Kauf angeboten, darunter befinden sich auch viele "de"-Domains.

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13 Huber, F.

 

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Letzte Änderung :

12.03.00